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2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0884, von Milde bis Milford Öffnen
. Jahrh. stehen sie, insonderheit die seit der Zeit errichteten Stiftungen zu wohlthätigen und Unterrichtszwecken wie andere Stiftungen unter Aufsicht des Staates. Das Recht selbständiger Persönlichkeit (s. Juristische Person) kann in fast allen
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0613, von Milchzähne bis Miles gloriosus Öffnen
vom Staat oder von Gemeinden oder von Privatleuten zu irgend einem frommen oder mildthätigen Zweck errichtet worden sind, wie Armenhäuser, Armenschulen, Hospitäler, Klöster etc. Solche Stiftungen haben meist die Rechte juristischer Personen, welche
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0608, Testament (juristisch) Öffnen
Rechts heutzutage unpraktisch; nur in Ansehung juristischer Personen ist die Erbfähigkeit auf den Fiskus, die Gemeinden, Kirchen und milden Stiftungen und auf diejenigen juristischen Personen beschränkt, welchen dieselbe ausdrücklich beigelegt
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0698, von Wiederbelebung bis Wiedereinsetzung Öffnen
obervormundschaftlich genehmigtes Rechtsgeschäft erlitten haben. Den Minderjährigen gleichgestellt sind Gemeinden, kirchliche Korporationen, milde Stiftungen, nach einer weit verbreiteten Praxis auch der Fiskus. Die W. wegen Zwanges, einschließlich der Drohung (s. d
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0158, von Adoxa Moschatellina bis Adrastos Öffnen
Stiftungen oder andere jurist. Personen, wenn ihr Wert 3000 M. übersteigt oder wenn sie zu andern als den bisher genehmigten Zwecken an inländische Korporationen oder andere jurist. Personen erfolgt, der Genehmigung des Königs oder der durch königl
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0360, von Stiftsschulen bis Stiglmayer Öffnen
der zuständigen Staatsbehörde und, wenn nicht das Landesgesetz den so genehmigten S. die selbständige Rechtsfähigkeit, jurist. Persönlichkeit (s. Juristische Person) ohne weiteres beilegt, deren Erteilung durch das Staatsoberhaupt
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0753, Italien (Heer, Flotte. Kolonien. Wappen. Kirchl. Verhältnisse. Unterrichtswesen) Öffnen
751 Italien (Heer, Flotte. Kolonien. Wappen. Kirchl. Verhältnisse. Unterrichtswesen) einnahme von 60457; 3370 milde Stiftungen für Kultus und Wohlthätigkeit mit 6782591, ferner 2359 Kultusinstitute mit 1512173 Lire Gesamteinnahme aufgeführt
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten (Kirchen, Schulen, milden Stiftungen etc.) gehörigen Waldungen ist notwendig und berechtigt, um die Substanz dieses Grundvermögens, dessen Eigentümer juristische und ewige Personen sind, gegen Verringerung
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0872, von Causa cognita bis Cauterets Öffnen
. eine Stiftung für irgend einen frommen oder gemeinnützigen Zweck, welche die Rechte der juristischen Persönlichkeit genießt; c. possessionis, der rechtliche Grund, aus dem der Besitzwille beruht (Titel des Besitzes), wonach man einen rechtmäßigen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0640, Anhalt (Geistige Kultur. Geschichte) Öffnen
sind seit 1870 zu einem Landeswaisenfonds mit den Rechten einer juristischen Person zusammengeschlossen. Eine Dienersterbekasse verpflichtet sämtliche anhalt. Subalternbeamten zum Beitritt und zahlt beim Todesfalle des Versicherten 300 M
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 1038, von Moral insanity bis Moran Öffnen
. Moralische Person, s. Juristische Person. Moralist, s. Moral. Amerikanische M., die Mitglieder der durch Adler und Salter geleiteten "Genossenschaft für sittliche Kultur", deren Grundzüge in der Schrift von Salter, "Die Religion der Moral", niedergelegt